Unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wasserskilift-Hohenweiden
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse im Rahmen der Nutzung der Anlage der Wasserskilift-Hohenweiden (nachfolgend Betreiber genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt), sofern keine gesonderten Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Benutzung der Anlage Wasserskilift-Hohenweiden und Haftung des Kunden
Die Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Seilbahn verbindlich (siehe auch Hinweistafeln im Startbereich). Die Benutzung der Anlage inkl. aller Hindernisse (Schanzen, Slider etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit dem Kauf einer Karte oder verbindlichen Buchung erklärt der Kunde bzw. der Kunde als Organisator, dass er sich der mit dem Wassersport verbundenen Risiken und Gefahren bewusst ist. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch den Betreiber ist hierfür nicht erforderlich. Jeder Kunde versichert, dass er körperlich gesund ist und über die notwendigen körperlichen Vorraussetzungen verfügt. Insbesondere versichert der Kunde, dass er frei von schwerwiegenden orthopädischen Problemen und Erkrankungen oder anderen, eine körperliche Betätigung nicht zulassenden oder die Schwimmfähigkeit beeinflussenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen und frei von Herz- und Kreislaufbeschwerden ist. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die öffentlich an der Kasse sowie die zusätzlich an der Anlage ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Weisungen des Betreiberpersonals zu halten. Bei Verstößen erfolgt ein Einzug der Fahrkarten oder im Extremfall ein Verweis von der Anlage. Die Karten verlieren damit ihre Gültigkeit. Daraus bestehende Forderungen an den Betreiber können nicht gestellt werden. Das Mindestalter für die Benutzung liegt bei 7 Jahren. Bei minderjährigen Kunden bedarf die Benutzung der mündlichen oder schriftlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass der minderjährige Kunde über die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen und über Schwimmkenntnisse analog dem Schwimmabzeichen in Bronze verfügt. Der gesetzliche Vertreter haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten des minderjährigen Kunden entstehen in voller Höhe. Ist der Kunde Organisator einer Gruppenveranstaltung, hat er jeden Teilnehmer genaustens auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers hinzuweisen. Insbesondere versichert der Kunde als Organisator der Gruppenveranstaltung, dass seine Teilnehmer die erforderlichen gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung haftet für Schäden an Personen, der Anlage und der Ausrüstung, die durch das Fehlverhalten seines Teilnehmers entstehen in voller Höhe. Bei Minderjährigen haftet der jeweilige gesetzliche Vertreter.
• Die Hindernisse dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden
• Wasserstarts sind generell verboten, bei vorübergehendem oder dauerhaften Stillstand der Liftanlagen hat sich der Fahrer ohne Aufforderung unverzüglich vom Seil zu entfernen
• Das Befahren der Hindernisse und Rampen mit geliehenen Wakeboards (nur Wakeboard Basic und Profi), Wasserski und Kneeboards ist strengstens untersagt und führt zum Entzug der Fahrkarte
• Beschädigungen an der Anlage und dem Verleihmaterial werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt
• Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen
Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend machen. Gegenüber einem Unternehmer als Kunden haftet der Betreiber für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und die seine Erfüllungsgehilfen verursachen, gemäß § 278 BGB nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war, und wenn ein zu leistender Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden abdeckt. Für Ausrüstungsgegenstände und Wertsachen, wie Material der Kunden, die beim Betreiber hinterlegt, aufbewahrt oder eingelagert werden, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Durch Hinterlegung, Aufbewahrung oder Einlagerung kommt ein Rechtsverhältnis nicht zustande. Die Haftung wird ebenfalls für Gegenstände des Kunden, die dieser auf das Gelände des Betreibers verbringt, ausgeschlossen. Der Betreiber haftet auch nicht für Leistungen, die der Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung seinen Teilnehmern vermittelt. Diesbezügliche Ansprüche der Teilnehmer beschränken sich insofern auf das Rechtsverhältnis zum jeweiligen Veranstalter (Kunde als Organisator einer Gruppenveranstaltung).
Leistung
Der Umfang der Leistung ergibt sich sowohl aus der im Kassenbereich deutlich sichtbar ausgelegten oder unter www.wasserskilift-Hohenweiden.de befindlichen aktuellen Preisliste des Betreibers. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zu einer Preisminderung, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Betreiber oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, insoweit der Betreiber nicht zwingend nach dem Gesetz haftet oder etwas Anderes vereinbart ist. Jede Rückerstattung im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigung der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Kunden durch Krankheit oder Verletzung ist ausgeschlossen. Sieht sich der Betreiber zur Leistungserbringung außerstande, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige Leistungen an einem anderen von ihm bestimmten Termin zu ersetzen, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers für den Kunden zumutbar ist.
Geschwindigkeit im öffentlichen Anlagenbetrieb
Der Betreiber legt die Geschwindigkeit vom Umlaufseil und die Geschwindigkeit des Einhebeln in die Anlage im öffentlichen Betrieb im eigenen Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Ansprüche der Kunden auf eine andere als die vom Hebler festgelegte Geschwindigkeit bestehen nicht.
Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zeitkarten
Stundenkarten gelten vom Zeitpunkt des Fahrtbeginns an. Für Stunden- und Tageskarten gilt bei Verlust kein Ersatz. Tageskarten gelten während der regulären Öffnungszeiten der Anlage nur am Tag des Erwerbs unabhängig vom tatsächlichen Fahrtbeginn. Karten sind nicht übertragbar. Der Missbrauch führt zur Anzeige. Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minder- oder Überbelegung oder aus Witterungsgründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen. Beim Erwerb von ermäßigten Jugendkarten ist ein Personalausweis bei Bezahlung vorzulegen. Ohne einem gültigen Ausweis kann keine ermäßigte Jugendkarte erworben werden. Außerdem ist der Betreiber berechtigt, Karten oder Leistungen für ungültig zu erklären, wenn der Verdacht besteht, dass Kunden oder Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln bzw. Drogen stehen.
Jahreskarten
Jahreskarten gelten vom Kaufstag an ein Jahr und sind nicht übertragbar. Eine Rückgabe bzw. Rückerstattung ist - auch bei Verletzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der sportlichen Betätigungsfähigkeit des Inhabers - ausgeschlossen. Die Jahreskarten gelten während des öffentlichen Betriebs (d.h. nicht während Bahnreservierungen, Kursen, Privattrainings etc.). Jahreskarteninhaber haben keine besonderen Rechte. Bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und Verstößen gegen die Hausordnung verliert die Jahreskarte ersatzlos ihre Gültigkeit. Witterungseinflüsse, Wasserstand, höhere Gewalt etc. können nicht beanstandet werden und ermächtigen nicht zur Rückerstattung bzw. Verlängerung der Gültigkeit.
Verleihmaterial
Die Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln. Wakeskates , Wakeboards oder Anzüge können gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. (siehe aktuelle Preisliste) Bei Beschädigungen oder Verlust sind die Kosten der Reparatur bzw. des Ersatzes vom Kunden zu zahlen. Die Ausgabe von Verleihmaterial erfolgt nur gegen Hinterlegung des Personalausweises oder von anderen geeigneten Pfandgegenständen im Einvernehmen mit dem Kassenpersonal.
Liftreservierungen
Die Reservierung der Anlage ist verbindlich, wenn eine Zustimmung des Betreiber in mündlicher oder schriftlicher Form vorliegt. Die Benutzung des Formulars auf unserer Webseite ist zur Reservierung zu benutzen. Der volle Mietpreis ist auch dann fällig, wenn die Mietzeit nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurde. (siehe aktuelle Preisliste) Eine Reservierung kann bis zu 48h vorher kostenfrei storniert werden.
Rücktritt / Kündigung / Umbuchung durch den Betreiber
Rücktritte bzw. Kündigungen sind möglich, es fallen Bearbeitungsgebühren an.
Der Betreiber kann die Benutzung des Lift absagen, wenn eine sichere Durchführung der vereinbarten Leistung nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Defekte etc.). Betrieblich oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen.
Urheberrechte
Den Kunden werden Film- und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung ist untersagt und kann lediglich mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers erfolgen.